FAQ - häufige Fragen zur Kieferorthopädie

Die kieferorthopädische Behandlung wirft viele Fragen auf. Diese betreffen meistens das Vorfeld der Behandlung, die behandlung an sich und "die Zeit danach".
Da sich die Frage erfahrungsgemäß sehr ähneln und regelmäßig wiederholen, bieten wir Ihnen hier die Antworten darauf. Am besten besprechen wir aber natürlich alles persönlich in einer ausführlichen Beratung

Vor

häufige Fragen vor der kieferorthopädischen Behandlung

Kieferorthopäde/in oder Fachzahnärztin/-arzt für Kieferorthopädie darf sich nur nennen, wer nach dem Studium der Zahnmedizin sowie einem zusätzlichen allgemeinzahnärztlichen Jahr eine Weiterbildungvon vier Jahren an einer Universitätsklinik oder in einer Praxis absolviert hat, die zu Weiterbildungen berechtigt ist. Die Ausbildung wird ergänzt durch 1.200 Stunden Theorie, die verpflichtend an einer Universität durchlaufen werden müssen. Die Fachzahnarztprüfung wird vor der Zahnärztekammer abgelegt.

Der Master of Science für Kieferorthopädie ist eine Fortbildung, die nur nebenberuflich durchlaufen wird. Die theoretische Ausbildung ist deutlich geringer als die der Fachzahnärzt*innen für Kieferorthopädie.

Auf jeden Fall immer dann, wenn Ihr Zahnarzt oder Logopäd*in eine entsprechende Empfehlung gibt. Wenn Sie der Meinung sind, dass Kiefer- und / oder Zahnstellung Ihres Kindes kieferorthopädisch bedutachtet werden sollte, können Sie natürlich jederzeit selbsteinen Termin vereinbaren. Unabhängig davon sollten selbstverständlich die regelmäßigen Kontrolltermine bei Hauszahnärzt*innen wahrgenommen werden.

Grundsätzlich gilt "je füher, desto besser". Bei Kindern und Jugendlichen kommt es auf die Art der Fehlstellung von Zähnen- und/oder Kiefer an. Bei Erwachsenen sind Korrekturen von Fehlstellungen in jedem Alter möglich.

Zahnfehlstellungen lassen sich prinzipiell in jedem, bis ins hohe Lebensalter korrigieren. Grundvoraussetzung sind dabei
  • Eine ausreichende Mundhygiene
  • Ein gesunder Zahnhalteapparat
  • Gute Mitarbeit und Motivation das gesteckte Ziel zu erreichen

Kieferorthopädisch Korrekturen von Zahnfehlstellungen lassen sich auch bei Erwachsenen  durchführen, sofern die Zähne an sich und die Kieferknochen gesund sind. Kieferfehlstellungen lassen sich aufgrund des abgeschlossenene Wachstums nicht korrigieren, wohingegen ein fehlerhafter Biss auch durch Zahnbewegungen ausgeglichen werden kann. Im äußersten Fall auch durch einen operativen Eingriff.

Rufen Sie uns einfach an - gemeinsam finden wir schnell einen Termin, der in Ihren Kalender passt.

Für die kieferorthopädische Beratung brauchen Sie keine Überweisung. Wenn Ihr/e Hauszahnärzt*in eine Überweisung mitgibt ist das aber selbstverständlich auch okay.


Bei Jugendlichen ist durchschnittlich von einer Behandlungsdauer von vier Jahren auszugehen.
Die kieferorthopädische Behandlung dauert etwa drei Jahre und ein weiteres Jahr ist für die Stabilisierung des Ergebnisses anzusetzen.

Der Behandlungszeitraum hängt natürlich stark von der Ausgangslage und dem gewünschten Ergebnis ab. Drei Monate sind hier ebenso möglich wie rund drei Jahre. Nähere Informationen erhalten Sie für Ihren Fall in der KFO-Beratung.

Abhängig ist die Kostenübernahme davon,

  • Ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind
  • Welcher Art und Schwere die Fehlstellung ist
  • Ob die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt
Gern informieren wir Sie ausführlich in der kieferorthopädischen Beratung!

Während

häufige Fragen während der kieferorthopädischen Behandlung

Wenn herausnehmbare Spangen getragen werden, möchten wir Sie in der Regel alle sechs bis acht Wochen bei uns sehen. Bei festsitzenden Zahnspangen sollten Sie alle drei bis vier Wochen zur Kontrolle in die Praxis kommen. In der Stabilisierungsphase reicht eine Kontrolle alle acht bis zwölf Wochen. Wenn Probleme mit der Zahnspange auftreten, sollten Sie sich sofort mit uns in Verbindung setzen.


Rufen Sie uns in solchen Fällen bitte umgehend an, damit wir den Termin anderen Patienten zur Verfügung stellen und mit Ihnen einen neuen Termin vereinbaren können.


Eine regelmäßige Kontrolle ist wichtig, um das Behandlungsziel zu erreichen. Wenn Sie einen Termin vergessen oder versäumt, vereinbaren Sie bitte schnellstmöglich einen neuen mit unserer Praxis. Ihre Behandlung könnte sich unnötig in die Länge ziehen und im Extremfall kann es zu unerwünschten Zahnbewegungen und Kieferfehlstellungen kommen. Wann immer Sie absehen können, dass Sie den Termin nicht einhalten können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir die Arbeitszeit anders einplanen können!


Die regelmäßigen Termine bei Ihrem/Ihrer Hauszahnärzt*in nehmen Sie wie gewohnt wahr. Die kieferorthopädische Behandlung erfolgt parallel.
{slider=Stimmt es, dass eventuell Milchzähne gezogen werden müssen?}
Es kann passieren, dass Milchzähne gezogen werden müssen weil sie z. B. kariös sind oder um den Durchbruch bleibender Zähne zu ermöglichen. Es empfiehlt sich, solche Behandlungen immer kieferorthopädisch zu begleiten, damit sichergestellt ist dass die bleibenden Zähne trotzdem genug Platz haben. Wenn erforderlich können wir mit entsprechenden Maßnahmen unterstützen.


Manchmal ist die Entfernung von bleibenden Zähnen sinnvoll wenn z. B. die Zähne zu groß für den Kiefer sind oder zur Korrektur von Kieferfehlstellungen. Solche Schritte werden aber selsbtverständlich nur nötigenfalls und immer nach eingehender Beratung und Planung in Erwägung gezogen.


Sowohl die lose, als auch festsitzende Zahnspange haben ihre Berechtigung. Welche Art von Zahnspange für Sie oder Ihr Kind am besten geeignet ist, können wir erst nach Untersuchung der jeweiligen Situation sagen. Insbesondere bei Jugendlichen kann es sinnvol sein beide Arten nacheinander zum Einsatz zu bringen.
Eine grundsätzliche Wahlmöglichkeit zwischen den Arten besteht bei Zahnspangen nicht.


Idealerweise sollte vor einer geplanten Implantation geklärt werden, ob eine kieferorthopädische Behandlung vorab sinnvoll ist. Wenn das Implantat einmal eingesetzt ist, kann es mit der kieferorthopädischen Behandlung nicht mehr bewegt werden. Es kann auch sein, dass die Bewegung der Nachbarzähne dann nur noch eingeschränkt möglich ist. Liegt das Implantat nicht im Wirkungsbereich der geplanten Korrektur, kann die Behandlung sowohl mit Alignern als auch mit festen Zahnspangen erfolgen.


Wir verstehen alle Erwachsenen, die ja häufig hohe ästethische Anforderungen z. B. auch berufsbedingt haben. Wir arbeiten mit modernsten Techniken und Materialien und können Ihnen so teilweise eine fast unsichtbare Zahnspange bieten! Dies erreichen wir zum Beispiel mit zahnfarbenen Brackets, Alignern oder Lingualtechnik.


Am Anfang der Behandlung oder beim Einsetzen neuer Bögen, kann es zu Spannungen oder leichteren Schmerzen kommen. Diese lassen aber nach ein bis zwei Tagen wieder nach. Gegenüber früheren Zeiten können wir heute mit Bögen arbeiten, die nur sehr geringe Kräfte ausüben und damit den Druck für Sie reduzieren. Die festsitzende Zahnspange stellt bei der Zahnpflege eine Herausforderung dar, weil bestimmtee Zahnstellen schwerer mit der Bürste zu erreichen sind. Hier kommen Zahnseide und Interdentalbürstchen als tägliche Pflichtroutine ins Spiel, um auch die schwer zuerreichenden Stellen optimal zu pflegen.


Nein, feste Zahnspangen schaden Ihren Zähnen nicht. Jedoch müssen Sie wissen, dass Zahnbeläge, die sich um die Brackets, Bänder und Drähte herum ansetzen, bei schlechter Mundhygiene zu Entkalkungen des Zahnschmelzes und in der Folge dann auch zu Karies führen können. Die sorgfältige Reinigung und Pflege, sowie eine viertel- oder halbjährlich durchgeführte professionelle Zahnreinigung hilft jedoch, diese Risiko zu minimieren. Zusätzlich empfiehlt sich eine Versiegelung des Bracketumfelds.


Die Brackets werden fest auf die Zahnoberfläche aufgeklebt. Unterhalb des Brackets ist der Zahnschmelsz somit komplett abgedeckt und kann von Belägen nicht besiedelt werden. Bei allen Kontrollterminen prüfen wir, ob die Brackets noch fest sitzen und kleben sie wenn nötig neu auf die Zähne. Karies unter den Brackets ist damit so gut wie unmöglich.


Bei den eingestzten kieferorthopädischen Materialien und Geräten kommen Allergien oder Materialunverträglichkeiten nur in extrem seltenen Fällen vor. Auch bei festgestellten Unverträglichkeiten gegen bestimmte Materialien (z.B. Nickel) reagiert die Mundschleimhaut in der Regel unempfindlich. Wenn Ihnen Allergien bekannt sind, sollten Sie uns diese trotzdem vor Behandlungsbeginn mitteilen, damit wir ggf. sicheheitshalber eine Testung durchführen können und nötigenfalls nach alteranativen Materialien suchen. Informieren sollten Sie uns wenn Sie eine Latex-Unverträglichkeit haben. Wir verwenden wir bei der Behandlung latexfreie Handschuhe und Gummizüge.


Wenn ein Defekt an der kieferorthopädischen Apparatur auftritt oder wenn Sie ungewöhnliche Schmerzen, die z. B. durch pieksende Drähte verursacht werden, haben, setzen Sie sich bitte sofort telefonisch mit uns in Verbindung um einen Notfall-Termin zu vereinbaren.


Am Ende und nach der kieferorthopädischen Behandlung

häufige Fragen am Ende und nach der kieferorthopädischen Behandlung

Die kieferorthopädische Behandlung besteht übvlicherweise aus einer aktiven und einer Retentions-Phase. In der Retention wird das Behandlungsergebnis stabilisiert. Nach der aktiven Pahse muss daher für ca. ein Jahr ein herausnehmbares Retentionsgerät getragen werden, das regelmäßig kontrolliert wird. Erst nach Ende der retentionspahse ist die kieferorthopädische Behandlung endgültig abgeschlossen.


Das ist möglichdurch z. B. ungesunde Angewohnheiten wie Bleistiftkauen, noch vorhandene Fehlfunktionen oder auch Restwachstum. Wenn die Zahnfehlstellungen bei Behandlungsbeginn sehr groß waren, neigen die Zähne eher dazu in die ursprüngliche Position zurückzukehren. Retentionsgeräte oder auch ein festsitzender Retainer wirken dem jedoch entgegen.



Wurde die Behandlung über eine gesetzliche Krankenkasse abgerechnet, erstattet diese Ihre gezahlten Eigenanteile nach Abschluss der Behandlung zurück. Sie müssen sich darum nicht kümmern. Wir informieren Ihre Krankenkasse über den Abschluss der Behandlung.

Nach dem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung empfehlen wir jährliche Nachuntersuchungstermine, um sicherzustellen, dass das Behandlungsergebnis stabil bleibt.



Dr. Andrea Kolberg

a kolberg Praxis für Kieferorthopädie

Hindenburgdamm 106
12203 Berlin

Tel. 030 - 84 31 81 81
Fax: 030 - 84 31 81 80


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