Kieferorthopäde/in oder Fachzahnärztin/-arzt für Kieferorthopädie darf sich nur nennen, wer nach dem Studium der Zahnmedizin sowie einem zusätzlichen allgemeinzahnärztlichen Jahr eine Weiterbildungvon vier Jahren an einer Universitätsklinik oder in einer Praxis absolviert hat, die zu Weiterbildungen berechtigt ist. Die Ausbildung wird ergänzt durch 1.200 Stunden Theorie, die verpflichtend an einer Universität durchlaufen werden müssen. Die Fachzahnarztprüfung wird vor der Zahnärztekammer abgelegt.

Der Master of Science für Kieferorthopädie ist eine Fortbildung, die nur nebenberuflich durchlaufen wird. Die theoretische Ausbildung ist deutlich geringer als die der Fachzahnärzt*innen für Kieferorthopädie.

Auf jeden Fall immer dann, wenn Ihr Zahnarzt oder Logopäd*in eine entsprechende Empfehlung gibt. Wenn Sie der Meinung sind, dass Kiefer- und / oder Zahnstellung Ihres Kindes kieferorthopädisch bedutachtet werden sollte, können Sie natürlich jederzeit selbsteinen Termin vereinbaren. Unabhängig davon sollten selbstverständlich die regelmäßigen Kontrolltermine bei Hauszahnärzt*innen wahrgenommen werden.

Grundsätzlich gilt "je füher, desto besser". Bei Kindern und Jugendlichen kommt es auf die Art der Fehlstellung von Zähnen- und/oder Kiefer an. Bei Erwachsenen sind Korrekturen von Fehlstellungen in jedem Alter möglich.

Zahnfehlstellungen lassen sich prinzipiell in jedem, bis ins hohe Lebensalter korrigieren. Grundvoraussetzung sind dabei
  • Eine ausreichende Mundhygiene
  • Ein gesunder Zahnhalteapparat
  • Gute Mitarbeit und Motivation das gesteckte Ziel zu erreichen

Kieferorthopädisch Korrekturen von Zahnfehlstellungen lassen sich auch bei Erwachsenen  durchführen, sofern die Zähne an sich und die Kieferknochen gesund sind. Kieferfehlstellungen lassen sich aufgrund des abgeschlossenene Wachstums nicht korrigieren, wohingegen ein fehlerhafter Biss auch durch Zahnbewegungen ausgeglichen werden kann. Im äußersten Fall auch durch einen operativen Eingriff.

Rufen Sie uns einfach an - gemeinsam finden wir schnell einen Termin, der in Ihren Kalender passt.

Für die kieferorthopädische Beratung brauchen Sie keine Überweisung. Wenn Ihr/e Hauszahnärzt*in eine Überweisung mitgibt ist das aber selbstverständlich auch okay.


Bei Jugendlichen ist durchschnittlich von einer Behandlungsdauer von vier Jahren auszugehen.
Die kieferorthopädische Behandlung dauert etwa drei Jahre und ein weiteres Jahr ist für die Stabilisierung des Ergebnisses anzusetzen.

Der Behandlungszeitraum hängt natürlich stark von der Ausgangslage und dem gewünschten Ergebnis ab. Drei Monate sind hier ebenso möglich wie rund drei Jahre. Nähere Informationen erhalten Sie für Ihren Fall in der KFO-Beratung.

Abhängig ist die Kostenübernahme davon,

  • Ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind
  • Welcher Art und Schwere die Fehlstellung ist
  • Ob die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt
Gern informieren wir Sie ausführlich in der kieferorthopädischen Beratung!